BBH ist - Rohstoffschoner das Heute von Morgen Ressourcenschoner

WARUM BODENRECYCLING?

Papier, Glas, Kunststoffe. Im privaten Haushalt sind wir bestrebt, Wertstoffe wieder in den Produktionskreislauf zurückzuführen. Auch mineralische Abfälle, wie Beton und Asphalt aus Rückbaumaßnahmen, haben sich bereits vor langer Zeit als Rohstoffquellen etabliert. Doch auch beim Bodenaushub gilt es, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen: 

Durch Bodenaufbereitung.

Beim Bodenrecycling bereiten wir gering belastete Böden, mineralische Baurestmassen und Ersatzbaustoffe rechtssicher auf. Im Rahmen der Bodenaufbereitung reduzieren wir die abfallrechtliche Belastungsklasse und Einbauklasse des Bodens. Außerdem werden durch den Behandlungsprozess die bodenmechanischen Eigenschaften verbessert. So entsteht ein gütegeprüfter  System-/Ersatzbaustoff.

DURCH BODENAUFBEREITUNG ZUM SYSTEMBAUSTOFF

Grafik zum Thema Bodenrecycling auf welcher 2 gefüllte Reagenzgläser und ein Klemmbrett mit einer Checkliste zu sehen ist.

Verwaltungsvorschriften und Regelwerke erlauben  – und fordern sogar – die bevorzugte Verwertung unserer Systembaustoffe. Selbstverständlich erfüllen unsere gütegeprüften Baustoffe alle rechtlichen und technischen Anforderungen. Sie sind für vielfältige Einsatzbereiche verwendbar. In unseren Zwischenlagern halten wir ausreichende Mengen verschiedener Systembaustoffe – auch für Ihre Baustelle – vor.

Unsere Qualitätsstufen
BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2 und BM-F3

Die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial wird über die seit 01.08.2023 bundesweit gültige Mantelverordnung geregelt. Diese gilt u.a. für Bodenmaterial, das in bodenähnlichen Anwendungen (BBodSchV) sowie in technischen Bauwerken (EBV) verwertet werden soll. Die Anforderungen an die Qualität von Bodenmaterial im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit erfolgt über die Zuordnungswerte bzw. Qualitätsstufen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2 und BM-F3.

Abhängig von der Belastungsklasse sowie dem Einsatzbereich gilt nach Mantelverordnung entweder die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) oder die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

BM-0 - BM-0*

Mit der Einbaukonfiguration BM-0 – BM-0* wird die Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen verstanden.<br>
Darunter ist der Einbau in oder auf einer durchwurzelbaren Bodenschicht oder auch die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht zu verstehen. Eine Voranzeige ist nicht erforderlich. Geltungsbereich nach Mantelverordnung ist die BBodSchV.

>BM-0 - BM-F3

Einbaukonfigurationen >BM-0 – BM-F3 in technischen Bauwerken sind grundsätzlich möglich, erfordern jedoch zusätzliche Randbedingungen, welche vorab zu prüfen und beim Einbau zu beachten sind.
<br>Die Einbaukonfiguration BM-F3 stellt die Obergrenze für den Einbau von Boden der Qualitätsstufe BM-F3 mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar.

>BM-F3

Bei Überschreitung der BM-F3 Werte ist eine Verwertung oder Beseitigung auf einer Deponie erforderlich. Hierbei finden die Grenzwerte nach DepV Anwendung. Bodenmechanische Kennwerte definieren die Einbaufähigkeit sowie Tragfähigkeit des Bodens.

>BM-0 - BM-F3

Die Ersatzbaustoffverordnung unterscheidet zwischen 17 Einbauweisen und 27 verschiedenen Materialien. Neben Boden und Baggergut sind u.a. auch die Verwendung von bspsw. Beton, Bauschutt oder Gleisschotter denkbar.

Es besteht eine Anzeigenpflicht bei der Behörde in bestimmten Fällen:

Einbau in technische Bauwerke der EBV: Erfordernis der Voranzeige für bestimmte Materialklassen von Bodenmaterial/Baggergut und RC-Baustoffen in Abhängigkeit der Einbaumengen oder der Lage zu Wasserschutzgebieten.

Zudem gilt es die Grundwasserstände an der geplanten Einbaustelle zu kennen und zu beachten. Diese sind neben der Art des anstehenden Bodens mit das wichtigste Kriterium für eine Entscheidung bis zu welcher Belastungsgrenze eingebaut werden kann.

Weitere Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung finden Sie hier: